Israelische Siedlergewalt

Im Zusammenhang mit der israelischen Siedlungspolitik kommt es häufig zu Gewalttaten unterschiedlicher Art von beiden Seiten. Einen Überblick dazu gibt der Abschnitt Israelische Siedlung/Gewalt in den Siedlungen. Als israelische Siedlergewalt im engeren Sinne bezeichnet man darunter von zivilen israelischen Siedlern vor allem im besetzten palästinensischen Gebiet des Westjordanlands an Palästinensern verübte „absichtsvolle Androhung oder tatsächliche Anwendung physischer Gewalt oder Macht gegen andere Personen oder das Eigentum derselben, die zu Verletzungen, Tod oder psychischem Schaden führt oder wahrscheinlich dazu führen kann.“[1] Die Gewalttaten umfassen eine breite Palette von Handlungen, einschließlich körperlicher Angriffe auf Palästinenser, Brandstiftung in Wohngebieten und an landwirtschaftlichen Flächen, Vandalismus gegen palästinensisches Eigentum und religiöse Stätten sowie Provokation, Einschüchterungen und Belästigungen.

Siedlergewalt hat seit den 2000er-Jahren stark zugenommen und wird deshalb intensiv diskutiert. Zwei neue Entwicklungen in dieser Diskussion sind, dass seither von einigen Organisationen und Forschern Siedlergewalttaten zunehmend nicht mehr als viele isolierte Taten einzelner ziviler Extremisten angesehen werden, sondern als integraler Bestandteil einer von Privatpersonen und staatlichen Institutionen gemeinsam getragenen umfassenden Kultur der Gewalt, und dass seit den späten 2010ern zunehmend vertreten wird, unter anderem aus der Förderung von Siedlergewalt durch den israelischen Staat folge, dass man heute nicht mehr von einer legalen „Okkupation“ sprechen könne, sondern von einem illegalen „Apartheidsregime“ sprechen müsse. In der Politik Israels sieht man beides nicht so, und auch in der Politik des globalen Nordens wurde beides bisher überwiegend nicht aufgenommen.

Siedlergewalt geschieht auch häufig auf den illegal besetzten Golanhöhen und in Ostjerusalem,[2] ist in beiden Gegenden bisher aber wissenschaftlich noch weit weniger aufgearbeitet. Gewalt ziviler Institutionen (z. B. Einschränkung von Grundrechten, Landraub, Abriss von Dörfern oder Häusern…) sowie „weichere“ Formen von Gewalt durch Privatpersonen wie wirtschaftliche Gewalt (z. B. Ausbeutung, Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt …)[3] oder ästhetische Gewalt (z. B. jüdische Paraden in palästinensischen Orten, Gestaltung von Schildern auf Hebräisch statt Arabisch …)[4] rechnet man für gewöhnlich nicht zu Siedlergewalt und wird daher auch hier nicht berücksichtigt.

  1. Hanna W. Tranås: The Wild Wild West Bank. Investigating causes of increased settler violence 2006–2011. Master’s Thesis, 2012. S. 45 f.
  2. UN-Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights: Israeli settlements in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem, and the occupied Syrian Golan. Report by the Secretary General. vom 25. August 2014. Aktenzeichen A/69/348. Abgerufen am 8. März 2024.
  3. Dazu vergleiche z. B. Ethan Morton-Jerome: Palestinian Labor in West Bank Settlements. Dissertation, 2018.
  4. Dazu vergleiche z. B. Nadera Shalhoub-Kevorkian: The Occupation of the Senses: The Prosthetic and Aesthetic of State Terror. In: British Journal of Criminology. Band 57, Nr. 6, 2017. S. 1279–1300.

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